Der Abschnitt vor dem Regionales Verwaltungsgericht Lombardei äußerte sich mit einem sehr wichtigen Satz bzgl Waffenschein. Kurz gesagt, eine zwanzig Jahre alte Verurteilung kann das nicht gefährden Besitz der Lizenz: Das Urteil der TAR-Richter kam nach der Berufung eines Mannes, dem die Freigabe des Gewehrschachts für die sportliche Nutzung aufgrund verweigert wurde ein Präzedenzfall für Schäden. Zu dieser Zeit war diese Person kaum volljährig.
Hier ist, was wir in der Aussprache lesen: „Die Weigerung, die Lizenz zu erteilen Gewehröffnung wurde vom Polizeipräsidium Varese unter ausschließlicher Bezugnahme auf ein Strafurteil erlassen, das am vollstreckbar wurde Juni 16 1997, für eine Tatsache der Mitwirkung an einem begangenen Schaden in 1996, als der Beschwerdeführer gerade volljährig war. Das prognostische Unzuverlässigkeitsurteil muss, gerade weil es darauf abzielt, die künftige Entwicklung des Verhaltens des Antragstellers vorherzusagen, nicht nur unter Berücksichtigung des Verhaltens in der Vergangenheit, sondern unter Berücksichtigung aller auffindbaren Elemente erfolgen zum Zeitpunkt seiner Formulierung.
Die Questura hat nicht einmal festgestellt, ob der Schaden von der Beschwerdeführerin mit begangen wurde Gewaltmodus, die die Sicherheit von Menschen, die öffentliche Ordnung oder das friedliche kollektive Zusammenleben gefährden können. Das Kollegium stellt fest, dass die tatsächliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers in kein Waffenmissbrauch dem Umstand, dass er es unterlassen hat, im Antrag auf Erteilung des Schützenscheins zu erklären, dass er a endgültige strafrechtliche Verurteilung wegen des Delikts der Sachbeschädigung“.