Herr Barbara Mazzali, Regionalrat der Lombardei (Fratelli d'Italia), vertraute seinem Facebook-Konto eine Reflexion darüber an Tierverhalten: „Ich werde persönlich das Eingreifen der Polizei beantragen, um eventuell herauszufinden, welcher dieser ‚Herren‘ wird ausschließlich zum Zweck der Anwendung von Gewalt eingreifen, uns beleidigen und beleidigen und ich werde die Verdunkelung und Löschung der Seite gemäß der geltenden Gesetzgebung beantragen.
Menschen wie Sie verdienen keine Antworten, sondern nur Beschwerden und Beschwerden bei den zuständigen Behörden sowie die mögliche Einleitung einer Zivilklage, sobald der zuständige Richter es für angemessen hält, ein Verfahren gegen Sie zu eröffnen. Die Verfassung schützt sicherlich das Recht auf Meinungsäußerung sowie auf die freie Meinungsäußerung. Sie schützt jedoch nicht vor Verleumdungen, die in diesem Fall den erschwerenden Umstand haben, dass sie in einem sozialen Netzwerk begangen werden, weshalb sie als zurechenbar anzusehen sind Verleumdung in der Presse. Meinungsfreiheit ja, Freiheit zu beleidigen und zu diffamieren nein.“