Ein anspruchsvoller Kurs
Der Kurs ist als gesetzliche und technische Vorbereitung für diejenigen konfiguriert, die die Prüfung in der Präfektur ablegen möchten Büchsenmacher oder Büchsenmacher. Es richtet sich an Kandidaten, die an der Erlangung von Lizenzen für die öffentliche Sicherheit für gewöhnliche Schusswaffen und deren Teile (Verkauf, Reparatur und Herstellung von gewöhnlichen Waffen) interessiert sind, aber auch an diejenigen, die diese für Kriegswaffen, deren Teile, Waffenmaterialien und für explosive Materialien des 1. benötigen , 4. und 5. Kategorie (Pyrotechnik, Patronen, Pulver). Der Unterricht ist notwendig für diejenigen, die eine Waffenkammer eröffnen und damit Waffen, Munition und Pyrotechnik verkaufen, eine Waffenreparaturwerkstatt gründen oder eine eigene Waffenproduktion starten möchten.
Wem die Teilnahme offen steht
Unter der Schirmherrschaft der Handelskammer Brescia. Der Kurs richtet sich an diejenigen, die die Prüfung für PS-Lizenzen ablegen müssen: Herstellung, Reparatur, Montage, Verkauf, Vermittlung, fachgerechte Lagerung für gängige Schusswaffen; Herstellung, Reparatur, Montage, Verkauf, Vermittlung, Besitz von Kriegswaffen, Teilen von Kriegswaffen und Waffenmaterial; Verkauf von Sprengstoffen der 1., 4. und 5. Kategorie. Teilnehmen können auch Anwälte, Journalisten, Techniker, Schützen und Fans der Branche.
Anforderungen und Themen
Zu den Voraussetzungen gehören Volljährigkeit, Selbstbescheinigung des Fehlens strafrechtlicher Verurteilungen, psychophysische Voraussetzungen, die für das PdA erforderlich sind. Hier sind die behandelten Themen:
Herstellung gewöhnlicher Feuerwaffen (Artikel 8 des Gesetzes 110/1975)
- Reparatur von gewöhnlichen Schusswaffen (Art. 8 Gesetz 110/1975)
- Verkauf von gewöhnlichen Feuerwaffen (Artikel 8 des Gesetzes 110/1975)
- Versammlung gemeinsamer Feuerwaffen (Artikel 8 des Gesetzes 110/1975)
- Gemeinsame Vermittlung von Feuerwaffen (Artikel 8 des Gesetzes 110/1975)
- Minutenverkauf von explodierenden Materialien der 1., 4. und 5. Kategorie (Art.47 TULPS)
- Herstellung von Kriegswaffen, Teilen davon und Waffenmaterialien (Art. 28 TULPS)
- Reparatur von Kriegswaffen, Teilen davon und Waffenmaterialien (Art. 28 TULPS)
- Montage von Kriegswaffen, Teilen davon und Waffenmaterialien (Art. 28 TULPS)
- Besitz von Kriegswaffen, Teilen davon und Waffenmaterial (Art. 28 TULPS)
- Verkauf von Kriegswaffen, Teilen davon und Waffenmaterialien (Art. 28 TULPS)
- Vermittlung von Kriegswaffen, Teilen davon und Waffenmaterial (Art.28 TULPS)