In der gestrigen Entscheidung (10. Oktober 2019) hat die Europäischer Gerichtshof bestätigte, dass der Einsatz der Jagd als Managementinstrument für streng geschützte Arten mit europäischem Recht vereinbar ist. Das Gericht urteilte als Antwort auf die Frage des Oberstes Verwaltungsgericht Finnlands die sich an die meisten anderen europäischen Gremien gewandt hatte, um die korrekte Auslegung der Genehmigung von Ausnahmen gemäß der Habitat-Richtlinie herauszufinden, und die Möglichkeit bestätigte, dass dies innerhalb enger Grenzen und bei Erfüllung aller für die Konzession erforderlichen Bedingungen möglich ist Die Jagd kann als Wolfsmanagementinstrument eingesetzt werden.
Face begrüßt diese bewusste Entscheidung, dass viele EU-Mitgliedstaaten die Jagd als Managementinstrument einsetzen, um eine zu gewährleisten positiver ökologischer Beitrag langfristig zu großen Raubtierpopulationen und zur öffentlichen Wahrnehmung.