Federcaccia: Macerata, zu viel Desinformation über die Eindämmung der Taube auf dem Provinzgebiet, besser zu klären.
Zu den Artikeln, die in den letzten Tagen in der lokalen Presse erschienen sind: „In Civitanova werden Tauben geschossen. Anwohner in Alarmzustand “, „Schießen in der Landschaft von Civitanova Alta. Das Taubenschießen beginnt. Ganz regelmäßig“ sei darauf hingewiesen, dass die Stadttaube die heimische Form der Wildart „Columba Livia“ darstellt. Das Gutachten der ISPRA (Höheres Institut für Umweltschutz und Forschung) vom 05 mit Note 2009 verdeutlicht, wie die Rechtsstellung der Stadttaube (Haussorte Columba Livia) durch Satz Nr. 005042 der Abteilung Kassationshof III Strafe vom 2598. Januar 26, die, da gemäß der Kunst. 2004 des Landesgesetzes 2/157 sind Teil der dem Schutz des Gesetzes unterliegenden wild lebenden Tiere „Säugetier- und Vogelarten, deren Populationen dauerhaft oder vorübergehend in einem Zustand natürlicher Freiheit im Staatsgebiet leben“, legt fest, dass Auch die Stadttaube solle den Wildtieren gleichgestellt werden, da sie „in natürlicher Freiheit auf dem Staatsgebiet lebt“.
Die Brieftaube oder die zu Ernährungs- oder Sportzwecken gezüchtete Taube gehört immer noch zu den domestizierten oder domestizierten Arten. Aus diesem Satz folgt unter anderem, dass die Referenz für die Bewältigung von Konflikten, die der Stadttaube zuzurechnen sind, im Nationalen Gesetz vom 11. Februar 1992 Nr. 157 identifiziert werden muss. 2, betreffend „Regeln zum Schutz homöothermer Wildtiere und zur Ausübung der Jagd“. Auf der Grundlage von Absatz 19 der Kunst. XNUMX des vorgenannten Gesetzes haben die Regionen und stellvertretend die Provinzen das Recht, Wildtiere zu kontrollieren: für eine bessere Bewirtschaftung des Viehbestands, für den Bodenschutz, aus gesundheitlichen Gründen, für die biologische Auswahl, für den Schutz des historischen Erbes - künstlerisch, für die Schutz der Zoo-Agro-Forstwirtschaft und der Fischproduktion.
Daher darf das, was in den Medien berichtet wird, absolut nicht mit „Jagdreisen“ und noch weniger mit „Taubenschießen“ (unter anderem seit Jahrzehnten verboten) verwechselt werden, da die Taube nicht zu den jagdbaren Arten und dem Zeitraum gehört, in dem Die Jagd ist zwischen dem 10. September und dem 25. Februar mit Einschränkungen in Bezug auf Zeiten, Arten, Tiere und Methoden erlaubt. Daher wird jetzt nur noch die Kontrolle der überschüssigen Fauna durchgeführt, und zwar speziell für die Taube, bei Vorhandensein von Ernteschäden, die von landwirtschaftlichen Verbänden gemeldet werden, wie dies ausdrücklich in Art. 7 des Regionalgesetzes n. 1995/XNUMX.
Die für die Operationen verantwortlichen Subjekte sind die von der Provinz abhängigen Jagdwachen; letztere können die Eigentümer und Pächter der Mittel, auf denen die Bekämpfungspläne durchgeführt werden, in Anspruch nehmen, sofern sie über einen Jagdschein verfügen, sowie Förster und Gemeindewachen mit einem Jagdschein, freiwillige Jagdhüter, durch Unternehmer bevollmächtigt vom Land durch Vorbereitungskurse für Wildtiermanagement mit Jagdschein. Bei diesen Operationen werden alle geltenden Bestimmungen zur öffentlichen Sicherheit respektiert, wobei stets größte Vorsicht, Aufmerksamkeit und Umsicht walten, insbesondere in einem vom Menschen bedrohten Gebiet wie dem des Küstenstreifens.
Die Kontrolle der überschüssigen Fauna ist ein wichtiges Element für die Bewirtschaftung des Territoriums und für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen. Die Fauna ist ein nicht verfügbares Erbe des Staates und daher ein Vermögen der gesamten Gemeinschaft, aber die Schäden an der Ernte werden den Landwirten in dem von den Territorialen Jagdgebieten verwalteten Gebiet mit den von den Jägern gezahlten Quoten kompensiert.
Nazzareno Galassi
Provinz-Vizepräsidentin Federcaccia Macerata
(5. April 2014)