Standardisierte Überwachung
Mit Beschluss 1147 vom 31 genehmigte der Regionalrat auf Vorschlag von Stadträtin Andrea Maria Antonini die Leitlinien für die Überwachung von Waldschnepfen im Gebiet der Region Marken für die Zeitraum 2023-2026. Die Einführung einer standardisierten Überwachung der überwinternden Waldschnepfenpopulationen auch für die Region Marken war notwendig, um sowohl den Bestimmungen des regionalen Wildjagdplans als auch den Angaben von ISPRA in den Stellungnahmen zu den jüngsten regionalen Jagdkalendern Folge zu leisten „… ein korrektes Jagdmanagement der Arten auf der Grundlage der Grundsätze der Nachhaltigkeit und damit eine Planung der Sammlung ausgehend von einer Analyse der Daten der geschlachteten Tiere und der Überwachung der Arten während der Überwinterungsphase realisieren.“
Was sind die Richtlinien?
Die vom Sektor Forst- und Jagdfaunapolitik (SDA AP/FM) erstellten Leitlinien erhielten die positive Stellungnahme von ISPRA, die in diesem Zusammenhang betonte, dass „die Initiative der Region Marken sicherlich wertvoll ist und als Piloterfahrung mit einem dienen könnte.“ im Hinblick auf eine bevorstehende Aktualisierung des nationalen Überwachungsprotokolls“. Was sehen die Richtlinien zur Überwachung der Waldschnepfe in der Region Marken für den Zeitraum 2023-2026 vor:
Die Nachverfolgung erfolgt innerhalb von:
– der für die Jagd gesperrten Gebiete gemäß Art. 10, Absatz 8, Buchstaben a, b, c des Gesetzes 157/92 und nachfolgende Änderungen. Mod. (Schutzoasen, Wiederbesiedlungs- und Fanggebiete, öffentliche Zentren für die Reproduktion wildlebender Tiere in ihrem natürlichen Zustand);
– der regionalen staatseigenen Waldgebiete, die nicht zu den Schutzgebieten gemäß Gesetz 394/91 und späteren Änderungen gehören mod., (Nationalparks, regionale Naturparks, Naturschutzgebiete;
– der Schutzgebiete gemäß Art. 2 des Gesetzes 394/91 und spätere Änderungen. mod., (Nationalparks, regionale Naturparks, Naturschutzgebiete).
Der Einsatz von Wärmebildkameras
In erster Linie von den Technikern des AA.TT.CC. und Schutzgebiete bei Nacht durch den Einsatz von Wärmebildkameras im Zeitraum Dezember-Januar;
in ergänzender Funktion zur Überwachung mit Wärmebildkameras, auch durch Vorstehhunde und aktivierte Monitore im Zeitraum 10.-31. Januar mit möglicher Verlängerung im Monat Februar. Die Überwachungsaktivitäten der Art werden auch von einer Auswertung der in jeder Jagdsaison gewonnenen Probenahmedaten begleitet. Insbesondere zusätzlich zu den saisonalen Probenahmedaten zur Waldschnepfe, aufgeteilt nach Jahrzehnten und auch ausgewertet durch die Jagdbemühungen, hat das AA.TT.CC. dass die Informationen über das Altersverhältnis der für jede Jagdsaison gefangenen Tiere ebenfalls dem Überwachungsprotokoll entsprechen, das durch die Analyse des vom AA.TT.CC gesammelten Gefieders der Flügel gewonnen werden soll. auf jährlich getöteten Köpfen.
➡ Die DGR 1147/2023 definiert durch die Genehmigung der Richtlinien für die Überwachung von Waldschnepfen im Gebiet der Region Marken für den Zeitraum 2023-2026 auch die Ausbildungs- und Qualifikationskurse von Spürhunden und Vorstehhunden, die bei der Überwachung eingesetzt werden können (Quelle). : Region Marken).