Mit der gestern getätigten Bestellung von Hof von Rom, der bekannte Tierschützer Paul Mocavero wurde wegen der verletzenden und verletzenden Äußerungen, die er während der von Radio 24 im März 2020 ausgestrahlten Radiosendung „La Zanzara“ gegenüber den Jägern gemacht hatte, zu Schadensersatz verurteilt Jagdverband Massimo Buconi, von Enalhunt Lamberto Cardia und von ANUUMigrators Marco Castellani, gesponsert von Rechtsanwalt Alberto M. Bruni. Die Verordnung ist sehr komplex und erkennt zwar das Recht auf Information und Kritik (auch mit bunten Tönen) an, bekräftigt aber dennoch, dass verbale Aggressionen niemals toleriert werden können, die zu echten Angriffen werden, die über das kontroverse Thema hinausgehen und die Form von Foul annehmen Sprache gegen einzelne Bürger bzw Kategorien wie Jäger, dessen moralisches Profil von den Jagdverbänden geschützt wird.
Dem Beschluss des Zivilgerichtshofs von Rom kommt große Bedeutung zu, weil es – endlich – um die Anerkennung geht Schutz der Würde derjenigen, die die Jagdtätigkeit rechtmäßig ausüben, und gemeinsam der Jagdverbände, die an jedem Ort in diesem Sinne tätig sind. Darüber hinaus nimmt es auch den Wert einer echten Warnung an alle diejenigen an, die sie verunglimpfen Jäger, indem sie die Grenzen korrekter Informationen überschreiten und das Recht zu kritisieren, was erlaubt, dass verbale Aggression, begleitet von Beleidigungen und Vulgarität, nicht erlaubt ist.
Und das gilt auch für die Leiter von Zeitungen und Fernseh- und Radiosendungen die die glühendsten Verleumder der Jagd beherbergen, denen - ohne anderen zu widersprechen - abweichende und schädliche Äußerungen erlaubt sind. Gestärkt durch diesen Präzedenzfall können die Jagdverbände von nun an rechtliche Schritte einleiten um das Image seiner Mitglieder zu schützen wann immer - und das kommt leider immer öfter vor - die Jagd und ihre Praktizierenden beleidigend kommentiert werden (Gemeinsame Pressemitteilung FIdC - Enalcaccia - ANUUMigrators).