Umstrittene Lizenz
Der gesunde Menschenverstand kann nie schaden: Zu diesem Schluss kommt man, wenn man das jüngste Urteil des Rates für Verwaltungsgerichtsbarkeit (CGA) von Sizilien zum Besitz eines Waffenscheins liest. Tatsächlich erteilten die Richter die Lizenz einem 39-Jährigen, dem die Lizenz aufgrund des Entzugs entzogen worden war Besitz eines Joints.
Die Wahl des TAR
Die Fakten liegen 17 Jahre zurück (2007), aber für die TAR reichten sie aus, um dem Protagonisten dieser Geschichte als Wachmann den Waffenschein zu verweigern. Das Problem entstand, als diese Person von einem Sicherheitsinstitut ausgewählt wurde.
Die Beweggründe der CGA
Zum Zeitpunkt der Beantragung der Lizenz. Die Präfektur lehnte ab, ebenso wie die Richter des regionalen Verwaltungsgerichts. Der 39-Jährige legte deshalb Berufung beim CGA ein, dem aus einer Reihe von Gründen stattgegeben wurde: Erstens handele es sich bei dem Besitz des Joints um einen Einzelfall, außerdem sei er über einen längeren Zeitraum gegeben und schließlich widersprachen sich die Richter mit der Anerkennung des Joints Qualifikation als privater Sicherheitsbeamter.