Wie der Jagdverband mitteilte Bogenjagdmit ein Rundschreiben Wie gerade bekannt wurde, hat das Innenministerium die Verlängerung der Genehmigungen und Gültigkeit verschiedener Ausweisdokumente mitgeteilt. die Bedingungen voranzutreiben wie im Gesetzesdekret Nr. 18 von 2020 vorgesehen (mit „Maßnahmen zur Stärkung des Nationalen Gesundheitsdienstes und zur wirtschaftlichen Unterstützung von Familien, Arbeitnehmern und Unternehmen im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage COVID-19“).
Hierzu zählen auch Waffenscheinbücher deren Gültigkeit bis zum 31 verlängert wird, während die Jagdschein wird bis zum 13. Januar verlängert. Durch die Kombination eines gültigen Ausweisdokuments mit dem Jagdschein Bis zum 13. Januar können Sie mit demselben Heft auf die Jagd gehen.