Die Fakten im Detail
Die vom Regionalverwaltungsgericht von Sizilien angesprochene Angelegenheit ist eine wirklich einzigartige Angelegenheit. Tatsächlich lehnten die Richter die Berufung eines aus Palermo stammenden Jägers ab, der seinen Waffenschein zurückerhalten wollte. Letzteres war ihm nach dem Raubüberfall in seinem Haus verwehrt geblieben, da der Dieb in der Lage war, den Tresor mit den darin aufbewahrten Waffen aufzubrechen und ihn ohne große Zeremonien mitzunehmen.
Unrechtmäßiger Waffengebrauch
Das Verhalten der beraubten Person wurde von der TAR als Ursache für den unangemessenen Gebrauch der Waffe angesehenUnterlassung des Sorgerechts als solcher betrachtet, obwohl der Dieb den Safe mühsam entfernte. Dies ist ein Präzedenzfall, der bereits jetzt für Diskussionen sorgt und in den nächsten Monaten für neue Kontroversen sorgen wird.
Die Berufungsgründe
Dies waren die Gründe für die Berufung des Jägers: „Die Verwaltung hätte den Erlass auf nicht vorhandene und irrelevante Elemente gestützt, um über den Entzug der Waffenlizenz zu entscheiden, und selbst im Rahmen zusammenfassender Informationen und vorläufiger Ermittlungen keine Ermittlungstätigkeit durchgeführt. Darüber hinaus hätte es nicht berücksichtigt, dass der Beschwerdeführer durch die Entfernung des gesamten an der Wand verankerten Tresorschranks, der die rechtmäßig aufbewahrten und angemessen bewachten Gewehre enthielt, einen Diebstahl in seinem Haus erlitten hatte, und hätte den Diebstahl dieser nicht erlitten einzelne Waffen".