Die Entscheidungen der Präfektur und der TAR
Aus Umbrien treffen Nachrichten ein, die die Fallgeschichte im Zusammenhang mit der Verweigerung eines Jagdscheins aktualisieren. Der Protagonist der Geschichte ist ein Mann aus Perugia, der neben dem Verbot ausdrücklich auch die Aufhebung des Dekrets beantragte, mit dem ihm die Lizenz selbst entzogen worden war Besitz von Munition. Die Präfektur und die TAR lehnten dies jedoch ab. Der Grund?
Die umstrittenen Vorwürfe
Diese Person gilt als zu gefährlich. Der Widerruf wurde tatsächlich nach der Beschwerde des ehemaligen Betreuers der Mutter wegen Verfolgungshandlungen ausgelöst. Die Beschwerde hatte jedoch zu keinem Ergebnis geführt, sodass der Fall abgeschlossen werden konnte. Der Widerruf wurde jedoch bestätigt, da der Mann über mangelnde Selbstbeherrschung verfügte, die mit dem Besitz von Waffen nicht vereinbar war.
Neue Instanz in Sicht?
Wie unter anderem die Verwaltungsrichter betonen, verfolgen diese Entscheidungen keineswegs die Absicht einer Bestrafung, sondern vielmehr die Auslösung einer vorbeugenden Maßnahme. Der Beschwerdeführer hat jedoch die Möglichkeit, einen neuen Antrag zum Waffenbesitzverbot einzureichen.