Die Fakten auf einen Blick
Das regionale Verwaltungsgericht von Umbrien hat die Berufung eines Mannes gegen die von der Präfektur und dem Polizeipräsidium gegen ihn ergriffenen Maßnahmen in Waffen- und Waffensachen zurückgewiesen Jagdschein. Die Lizenz zum Tragen einer Schusswaffe wurde nach einer Episode verweigert, an der der Sohn dieser Person beteiligt war. Wie einige freiwillige Wachen in der Nähe von Bettona (Perugia) fanden, wurde der Junge, der zum Zeitpunkt der Ereignisse minderjährig war, nachts mit dem Gewehr seines Vaters bei der Jagd erwischt.
Andere Unregelmäßigkeiten
In Anbetracht seines Alters hatte er keinen Jagdschein, und er hätte auch den Abstand zu zivilen Gebäuden nicht eingehalten. Der junge Mann wartete nur auf wilde Tiere, doch durch das Eingreifen der Carabinieri wurden Waffe und Munition beschlagnahmt. Polizeipräsidium und Präfektur haben dem Elternteil deshalb die Gewehrmündung entzogen.
Die Berufungsgründe
Nach Angaben des Mannes hätte der Minderjährige das Gewehr in Besitz genommen, während er beruflich außer Haus war, außerdem wäre „nichts Ernsthaftes passiert“. Die Aufhebung der bisherigen Widerrufe war nicht möglich, wie die Verwaltungsrichter betonten: "Die Gründe berühren nicht das Urteil des Beschwerdeführers über die Unzuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung", was den Entzug von Waffen und Lizenz bestätigt.