La Regionalrat der Toskana in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 hat er dem zugestimmt Beschluss Nr. 1433 in dem die „Kriterien zur Bestimmung des Ausmaßes von Verwaltungsstrafen Bußgelder im Zusammenhang mit Landwirtschaft, Jagd, Fischerei auf See und in Binnengewässern in der Region Toskana ". Ohne zu sehr auf die technischen Einzelheiten einzugehen, stellen wir fest, wie der Rat beabsichtigte, einige wichtige Kriterien für die Anwendung des Strafregime basierend auf den Bestimmungen des Gesetzes 689/91 und des Regionalgesetzes 81 von 2000 über die reduzierte Zahlung von Verwaltungssanktionen.
Sie legt die Kriterien für die Festlegung von Sanktionen dass sie in einigen Fällen und angesichts spezifischer Gründe zu einigen Anwendungsinnovationen führen könnten, die in einigen Fällen wirtschaftlich vorteilhaft sind, sowie die Gewährleistung einer maximalen Anwendungseinheitlichkeit des Sanktionsregimes. Im Anhang A sind die Fälle im Detail spezifiziert.
Ein Schritt nach vorne im Zuge von Transparenz und Rechtssicherheit, der bei der Einreichung von Verteidigungsschreiben im Zusammenhang mit Jagdverstößen nützlich sein wird. Dort Konföderation toskanischer Jäger, die bereits einen spezifischen Beratungs- und Unterstützungsdienst für Jäger, die bei eidgenössischen Verbänden registriert sind, aktiviert hat, bleibt in jedem Fall verfügbar weitere Informationen oder Erläuterungen zu diesem Thema.