Der „Probenahmeplan und Jagdkalender der Rehwildarten für dieJagdjahr 2022/23 und „Der Wildschwein-Probenahmeplan in ungeeigneten Gebieten im Zeitraum Juni 2022 - Mai 2023.
Wie bereits von uns mitgeteilt, hat der Regionalrat den Beschluss angenommen, der die Durchführung der Auswahljagd auf Rehwild für die Saison 2022/23 ermöglicht.
Unbeschadet des Jagdverbots dienstags und freitags gelten im Jagdkalender folgende Sammelzeiten:
Berufene Bereiche
- erwachsene und junge Männchen: vom 1. Juni bis 15. Juli, vom 15. August bis 30. September 2022 und nur auf Flächen mit Rebflächen vom 1. Januar bis 15. April 2023;
- Frauen: vom 15. August bis 30. September 2022 und vom 1. Januar bis 15. März 2023;
- kleine Männchen: vom 15. August bis 30. September 2022 und vom 1. Januar bis 15. März 2023 und nur auf Flächen mit Rebflächen vom 16. März bis 15. April 2023;
- weiblicher Nachwuchs: vom 15. August bis 30. September 2022 und vom 1. Januar bis 15. März 2023.
Nicht besetzte Gebiete
- Erwachsene und junge Männer: vom 1. Juni bis 15. Juli, vom 15. August bis 30. September 2022, vom 1. Januar bis 15. April 2023;
- Hündinnen und junge Hündinnen: vom 15. August bis 30. September 2022 und vom 1. Januar bis 15. März 2023;
- kleine Rüden: vom 15. August bis 30. September 2022 und vom 1. Januar bis 15. April 2023.
- weiblicher Nachwuchs: vom 15. August bis 30. September 2022 und vom 1. Januar bis 15. März 2023.
Die Sammlung ist auch bei schneebedeckten Böden an fünf Tagen in der Woche erlaubt.
Um die Sammlung auszuüben, muss der berechtigte Jäger im Besitz des Landesjagdausweises Ihrer Wahl zwischen Papier oder digital sein.
Darüber hinaus billigte der Regionalrat auch den Beschluss zum „Probenahmeplan für die Selektionsjagd auf Wildschweinarten in für den Zeitraum Juni 2022 – Mai 2023 nicht geeigneten Gebieten“.
Konkret werden die folgenden Auszahlungszeiten und -methoden festgelegt:
- Selektive Jagdproben: ganzjährig (außer dienstags und freitags);
- Jagdabholung abwechselnd: 1. Oktober - 31. Januar an den im Jagdkalender vorgesehenen Tagen (mit Ausnahme von Dienstagen und Freitagen), für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten, wie im Jagdkalender angegeben;
- Jagdsammlung in Einzelform: 1. Oktober - 31. Dezember an den im Jagdkalender vorgesehenen Tagen (mit Ausnahme von Dienstag und Freitag);
- Gejagte Jagdsammlung: 1. Oktober - 31. Januar an den im Jagdkalender vorgesehenen Tagen (mit Ausnahme von Dienstagen und Freitagen), für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten, wie im Jagdkalender angegeben;
- Um sicherzustellen, dass zur Durchführung der mit diesem Beschluss genehmigten selektiven Probenahmepläne in den vorgesehenen Zeiträumen an fünf Tagen in der Woche außer dienstags und freitags Probenahmen auch bei schneebedeckten Böden in der Zeit dazwischen zulässig sind eine Stunde vor Sonnenaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang. Bei den anderen Techniken fällt die Endzeit mit dem Sonnenuntergang zusammen;
- Zur Feststellung, dass der Jäger für die Durchführung der Selektionsjagd im Besitz des regionalen Jagdausweises in Papier- oder digitaler Form gemäß Art. 6 des Regionalgesetzes 20/2002 sowie Wertmarken und Probenahmeformulare;
Die vom Regionalrat genehmigten, aber noch im BURT veröffentlichten Beschlüsse und Austrittspläne können unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.federcacciatoscana.it/ (Quelle: CCT).