Arci Caccia Toskana schlug die Passage vor VERBRENNEN der Region Toskana zur Änderung von Artikel 51 durch Streichung des Wortes „verbunden“ aus der Beschreibung der mit den Aufgaben betrauten Subjekte Überwachung des Territoriums für geplante Jagd. Daher kann die Überwachungstätigkeit auch ohne Vereinbarung mit den territorialen Jagdgebieten wieder aufgenommen werden.
REGIONALGESETZ 3. Februar 2021, n. 4
Bestimmungen zur Jagdüberwachung.
Änderungen des Regionalgesetzes 3/1994.
Angesichts der folgenden:
1. Die Jagdüberwachung wird durch Artikel 27 des l. 157/1992 zu einer Reihe von Subjekten, darunter "die im nationalen Fachausschuss für Wildtierjagd vertretenen freiwilligen Wachen der nationalen Jagd-, Landwirtschafts- und Umweltschutzverbände und die der vom Umweltministerium anerkannten Umweltschutzverbände, die sind anerkannt als Wachmann gemäß dem konsolidierten Text der Gesetze über die öffentliche Sicherheit, genehmigt durch den königlichen Erlass Nr. 18 ";
2. Auf regionaler Ebene wird die freiwillige Aufsicht durch Artikel 51 des Regionalgesetzes 3/1994 geregelt, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 157/1992; darin wurde mit einer kürzlichen Gesetzesänderung der Begriff "konventioniert" nach den Worten eingefügt: "freiwillige Jagdwachen";
3. Das Präsidium des Ministerrates, während der Voruntersuchung des Landesgesetzes Nr. 15 (Management und Schutz der wildlebenden Tiere im Gebiet der Region. Änderungen des Regionalgesetzes 2020/61), vermerkt den Gegensatz der in Artikel 3, Absatz 1994, Buchstabe f) eingeführten Änderung mit den Bestimmungen von Artikel 51, l. 1/27, in Anbetracht dessen, dass die Festlegung von Vereinbarungen dies nicht tut
sie kann ein bindendes und einschränkendes Element hinsichtlich der Möglichkeit der Ausübung des Jagdüberwachungsdienstes darstellen;
4. Nach Feststellung des Sachfehlers und zur Überwindung der vom Ministerratspräsidium gemeldeten möglichen verfassungsrechtlichen Unrechtmäßigkeit ist es erforderlich, in der Frage der freiwilligen Aufsicht erneut einzugreifen und Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe zu ändern f) des Regionalgesetzes 3/1994 zur Streichung des Wortes „konventioniert“;
Genehmigen Sie dieses Gesetz:
Art. 1
Jagdüberwachung.
Änderungen an Artikel 51 des Regionalgesetzes 3/1994
1. In Artikel 1 Absatz 51 Buchstabe f) des Regionalgesetzes Nr. 12 (Umsetzung des Gesetzes vom 1994. Februar 3, Nr. 11 „Regeln zum Schutz homöothermer Wildtiere und zur Jagd“) wird das Wort „konventioniert“ gestrichen.
Dieses Gesetz wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder Verantwortliche ist verpflichtet, es zu beachten und als Gesetz der Region Toskana durchzusetzen.