Lombardei und Venetien
Mit der Veröffentlichung des „Verwaltungsinstruments mit Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und möglichen Verbreitung vonVogelgrippe„Die Möglichkeit, Live-Anrufe (sowohl von festem als auch von vorübergehendem Stalking) zu verwenden, wird in den Zonen A und B der Regionen Lombardei und Venetien bis zum 30 oder solange die epidemiologische Situation dies zulässt, endlich wiederhergestellt.
Das Datum vom 18
Es ist jetzt erforderlich, dass die Regionen die aktive Überwachung bis zum 18. September regeln, da sie sonst nicht verwendet werden können, aber sie haben bereits Maßnahmen in diesem Sinne ergriffen. All dies – ACMA informiert uns – gilt nur für diese beiden Regionen und innerhalb der Zonen A und B; davon bleibt alles normal (Quelle: Jagdverband). Sehr interessant ist der erste Artikel des Gerätes, der sich auf die Stärkung von Biosicherheitsmaßnahmen bezieht.
Biosicherheitsmaßnahmen
In Anbetracht der aktuellen epidemiologischen Situation und des Risikos der Einschleppung von Influenzaviren durch Kontakte mit Wildvögeln muss dies in Geflügelfarmen gewährleistet werden, insbesondere in solchen, die sich in Risikogebieten und mit hoher Geflügeldichte befinden, gemäß Ministerialerlass vom 14. März 2018 die systematische Einführung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen in Bezug auf:
- korrekte Umsetzung der Reinigungs- und Desinfektionsprotokolle;
- Verbot des Betretens und Verlassens von Unternehmen durch unbefugtes Personal;
- Überprüfung der korrekten Bewegung von Fahrzeugen oder Personen, die die Unternehmen betreten und verlassen;
- Lagerung und Entsorgung von zur Vernichtung bestimmten Kadavern;
- Lagerung und Entsorgung von Gülle;
- Lagerung von frischer Einstreu, die angemessen abgedeckt und vor jeglichem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden muss;
- wenn der Betrieb Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere verwendet, müssen diese
ordnungsgemäß desinfiziert werden;
- die Eigentümer/Halter bereiten an den Eingängen entsprechende Desinfektionsmittel und Protokolle vor und
Ausgänge von Betrieben und Eingänge/Ausgänge von Gebäuden, in denen Geflügel oder andere Vögel untergebracht sind
in Gefangenschaft.