Richtlinie 2009/147 / EG, noch in Kraft, in der Kunst. 9 Absatz 1) sieht ausdrücklich das Recht der Mitgliedstaaten der Union vor, das anzuwenden
Ausnahmeregelung aus den folgenden Gründen:
a) - im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit;
- im Interesse der Flugsicherheit;
- um ernsthafte Schäden an Feldfrüchten, Vieh, Wäldern, Fischerei und Wasser zu verhindern;
- zum Schutz von Flora und Fauna;
b) für Zwecke der Forschung und Lehre, der Aufstockung und Wiederansiedlung sowie der damit verbundenen Zucht;
(c) unter streng überwachten Bedingungen und auf selektiver Basis den Fang, die Haltung oder eine andere vernünftige Nutzung bestimmter Vögel in geringer Zahl zu gestatten. Es sei daran erinnert, dass das Landesgesetz Nr. 157/92, noch in Kraft, in der Kunst. 19bis lautet wie folgt:
1. Die Regionen regeln die Ausübung der in der Richtlinie 2099/147 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 vorgesehenen Ausnahmen unter Einhaltung der Anforderungen von Artikel 9, der Grundsätze und Zwecke der Artikel 1 und 2 derselben Richtlinie und den Bestimmungen dieses Gesetzes. In Umsetzung dieser geltenden gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften haben einige Regionen Italiens, darunter die Marken, die Emilia-Romagna und die Toskana, auch Verwaltungsmaßnahmen für die Saison 2022/2023 erlassen, die den Rückzug einiger Vogelarten wie Star, die Taube, die Halsbandtaube. Wir fragen uns, warum der Regionalrat von Venetien die von den anderen Regionen Italiens erlassenen Bestimmungen noch nicht kopiert und den Rückzug insbesondere der Arten, die den landwirtschaftlichen Kulturen, der Aquakultur und dem Fischerei-Ökosystem ernsthaft schaden, nicht ausnahmsweise zugelassen hat. Der Regionalrat von Venetien wartet vielleicht auf Vorschläge aus der nach Carbonara-Manier privat einberufenen Phantom-"Jagdzentrale" mit verheerenden Folgen für die Jagdwelt Venetiens, die er selbst bei der Herausgabe des Kalenders für das regionale Jagdrevier zu erleiden hatte 2021/2022 und mit der Verabschiedung des berüchtigten neuen Regionalen Jagdwildtierplans 2022/2027? (Quelle: ACR).