Vogelgrippe, ein bestätigter Fall in der AS Roma 3, in einer Herde a Ostia Antica. Anordnung des Präsidenten zur Annahme außergewöhnlicher Maßnahmen. «Nach regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich des Beginns einer abnormale Sterblichkeit In Vogelproben einer nichtgewerblichen Geflügelfarm wurde ein Fall des Vogelgrippevirus festgestellt. Der Bericht des nationalen Referenzzentrums des Zooprophylaktischen Instituts bestätigt den Beginn eines Ausbruchs der Vogelgrippe des Subtyps H5 HPAI in der Regionnichtkommerzielle ländliche Geflügelhaltung Standort in der Gemeinde Rom, Asl Roma 3, Ortschaft Ostia Antica».
Das Gesundheitsministerium der Region Latium gibt dies in einer Mitteilung bekannt. Daher wurde vom Präsidenten der Region Latium eine Verordnung angeordnet auf Vorschlag des Gesundheitsrats, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen: Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km um den Bauernhof, in dem sich der Grippeausbruch befindet, und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km. Alle Betriebe müssen überprüft werden. Es wurde unterschieden, welche Maßnahmen in den Schutzzonen (3 km) und in den Überwachungszonen (10 km) anzuwenden sind. Das Betreten und Verlassen eines Geflügelbetriebs ohne Genehmigung des Tierarztes ist nicht gestattet, andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel oder andere domestizierte Säugetiere.
Jeder, der einen Bauernhof betritt oder verlässt, muss die entsprechenden Vorschriften einhalten BiosicherheitsmaßnahmenAlle toten Vogelkadaver werden sofort vernichtet, Fahrzeuge und Geräte, die zum Transport von Geflügel verwendet werden, werden unverzüglich einer Desinfektion unterzogen, ebenso alle Fahrzeuge, die von Personal oder anderen Personen genutzt werden. Der Transport von Geflügelfleisch ist verboten, die Handhabung und der Transport zwischen Farmen, auf der Straße sowie die Einführung und Freilassung von Wild. Geflügelmessen und andere Geflügelmessen sind verboten. Alle Maßnahmen bleiben mindestens noch bestehen 21 Tage nach Durchführung der Entwesung des Ausbruchs.
Der Beschluss ist sofort vollziehbar und wird zugestellt an den Bürgermeister von Roma Capitale und den Bürgermeister von Fiumicinosowie an Carabinieri-Stationen und anderen Polizeikräften. Zuwiderhandlungen werden gemäß Artikel 163 der Veterinärpolizeiverordnung bestraft und den Justizbehörden gemeldet. Ein Mandat wurde erteilt AS Roma 3, mit Unterstützung des Zooprophylaktischen Instituts, um die sofortige Umsetzung der Bestimmungen und der damit verbundenen Kontrollen zu überprüfen.