Der Satz bestätigt
Beim Autofahren geben wir oft das Schlimmste von uns. Die mit vier Rädern verbundene Nervosität kann wichtige Folgen für die Einziehung eines Waffenscheins haben, ein Detail, an das zu wenig gedacht wird. Ein klares Beispiel dafür ist das jüngste Urteil des Consiglio di stato was bestätigte, was von der Lombardei TAR festgestellt wurde, die Nichterneuerung der Lizenz.
Eine Folge von vor 16 Jahren
Auch ein Verkehrsstreit kann nach den Feststellungen des Rechtsträgers ein Hindernis für die Erteilung des Waffenscheins sein, insbesondere wenn das Verhalten der Person unverhältnismäßig war. Der strittige Sachverhalt stammt aus dem Jahr 2006: Der Beschwerdeführer hatte den Scheibenwischer eines Fahrzeugs zerbrochen, das den für den Mann reservierten Platz einnahm. Die Reaktion war am Ende einer wiederholten Reihe ähnlicher Episoden gekommen.
Unvermeidliche Folgen
Nach den Veröffentlichungen des Staatsrates kann selbst eine solche Situation die Erneuerung der Lizenz verhindern. Es spielt keine Rolle, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen gab und dass die Tat vor sechzehn Jahren stattgefunden hat (im Übrigen ohne Wiederholung). Die fehlende Selbstbeherrschung und die als „außer Maß“ empfundene Reaktion machten den Unterschied bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Person im Umgang mit den Waffen.