Die Ausübung der Jagdtätigkeit sowie die Methoden sind für ganz bestimmte Zeiträume geregelt, die kritische Phasen für Wildpopulationen wie Fortpflanzung und Absetzen der Nachkommen ausschließen. Die geltende Gesetzgebung sieht die Möglichkeit der Jagd vor vom dritten Sonntag im September bis 31. Januar. Die Regionen können nach Anhörung der Stellungnahme der staatlichen Organe die Aktivitäten genehmigen Voröffnung und Vorschließung für einige Arten. Diese Maßnahmen werden gemäß den Umweltbedingungen des Territoriums und den lokalen Traditionen durchgeführt.
Alle Änderungen der Bestimmungen der 157/92, die auch von Jahr zu Jahr vorgenommen werden können, werden in einem eigenen regionalen Verwaltungsakt durchgeführt, der den Namen trägt Jagdkalender in dem die Fangmengen und Jagdzeiträume festgelegt sind
Liste der jagdbaren Arten
vom dritten Sonntag im September bis 31. Januar
Pfeifente, Schnatterente, Krickente, Stockente, Spießente, Knäkente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Gewöhnlicher Fasan, Wasserralle, Teichhuhn, Blässhuhn, Kiebitz, Jäger, Schneebesen, Bekassine, Waldschnepfe, Ringeltaube, Cesena, Singdrossel, Rotdrossel, Jay, Elster, Nebelkrähe, Nebelkrähe, Fuchs.
vom 1. Oktober bis 30. November
Alpenschneehuhn, Birkhuhn, Steinhuhn, Weißer Hase, Damwild, Rothirsch, Rehwild, Alpengams, Mufflon.
vom 1. Oktober bis 31. Dezember oder vom 1. November bis 31. Januar
Eber
vom 15. Oktober bis 30. November, beschränkt auf die Bevölkerung Siziliens
Kursiver Hase