Die Sarntaler Alpen
Zum ersten Mal überwinterte ein Bär zum zweiten Mal in Folge auf dem Territorium des Autonome Provinz Bozen. Der M75-Bär verbrachte den Winter 2023/24 in Südtirol, genauer gesagt in den Sarntaler Alpen, und ist seit mehreren Wochen wieder unterwegs. Die letzte Spur dieses Individuums wurde vom zuständigen Wildhüter am 5. April in der Gemeinde Barbian gemeldet. Das Wildlife Management Office hat kürzlich einen Bericht über die Präsenz des Braunbären in Südtirol veröffentlicht; Insbesondere wurden die Migrationsrouten einzelner M75 anhand genetischer Ergebnisse rekonstruiert. Der vierjährige M75-Rüde ist verhaltensmäßig unauffällig und wurde selten gesichtet. Sein Vorkommen wurde vor allem durch Spuren, Exkremente und Angriffe auf Bienenstände und Nutztiere bestätigt.
Verhaltensregeln in Gegenwart eines Bären
Wenn Sie einem Bären aus nächster Nähe begegnen, empfiehlt es sich, durch lautes Sprechen und Weggehen auf sich aufmerksam zu machen. Wenn Sie einem Bärenjungen begegnen, ist es ratsam, sich vorsichtig zu entfernen. Die Mutter befindet sich höchstwahrscheinlich in unmittelbarer Nähe. Wenn sich ein Bär einem Menschen nähert oder ihn angreift, sollte sich dieser wie folgt verhalten: wie die Erfahrungen in Nordamerika und Osteuropa zeigen:
· Stellen Sie einen Gegenstand vor sich hin, zum Beispiel den Pilzkorb oder den Rucksack
· Wenn dies nicht den gewünschten Effekt bringt, lassen Sie sich zu Boden fallen, gehen Sie in die Hocke und legen Sie Ihre Hände über Ihren Kopf.
Informationen zu Sichtungen
Das Wildlife Management Office informiert laufend über laufende Sichtungen auf der offiziellen Website (https://www.provincia.bz.it/agricoltura-foreste/fauna-caccia-pesca/fauna/lupo-alto-adige/editore-on-the). -presence-of-bear-and-wolf.asp ). Auf lokaler Ebene werden die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden auch über einen speziellen elektronischen Kanal über die Entdeckung von Großraubtieren informiert. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen das Büro, alle möglichen Sichtungen von Bären und Wölfen unverzüglich zu melden. Das Südtiroler Jagdgesetz schreibt außerdem vor, dass Jagdscheininhaber und Wildhüter jede Sichtung oder Entdeckung von Anzeichen für die Anwesenheit von Bären und Wölfen innerhalb von 24 Stunden dem für die Jagd zuständigen Landesjagdamt melden müssen. Auf diese Weise können Bevölkerung und Bürgermeister rechtzeitig über die Anwesenheit großer Raubtiere informiert werden (Quelle: Provinz Bozen).