Forschung und gegebenen Standards
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, indem sie ein Aufforderungsschreiben an Italien wegen Nichteinhaltung des EU-Vertrags gerichtet hat Vogelrichtlinie und der Reach-Verordnung aufgrund der Änderungen in den italienischen Jagdvorschriften. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Schutz aller natürlich vorkommenden Vogelarten und ihrer Lebensräume.
Nichteinhaltung
Die Reach-Verordnung schränkt den Einsatz bleihaltiger Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten ein, um Wasservögel, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen. Die Kommission stellte fest, dass mehrere italienische Rechtsvorschriften dieser Gesetzgebung nicht entsprechen, indem sie den Regionen die Befugnis geben, das Töten oder Fangen von Wildtierarten zu genehmigen.
Was Italien tun muss
Dies gilt auch in Gebieten, in denen die Jagd verboten ist, beispielsweise in Schutzgebieten, und während der Jahreszeit, in der dieses Verbot gilt. Darüber hinaus entspricht die italienische Gesetzgebung nicht den Bestimmungen der Reach-Verordnung über die Verwendung von Blei in Munition. Italien hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission gemeldeten Mängel zu beheben (Quelle: Arci Caccia/Repubblica).