Die Ausübung der Jagdtätigkeit gemäß den Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung 157/92 kann nach Erlangung der Lizenz für den Hafen von Schrotflinten für die Jagdnutzung durchgeführt werden, Bescheinigung darüber nach abgelegter und bestandener Eignungsprüfung für die Jagd erworben.
Diese Prüfung umfasst Disziplinen im Zusammenhang mit:
- Jagdbestimmungen
- Verordnungen zum Schutz von Fauna und Umwelt
- Kenntnisse der Fauna und einiger Begriffe der Zoologie
- Wildtiererkennung
- Sichere Verwendung, Demontage und Verwendung von Schusswaffen
- Erste-Hilfe-Artikel
- Elemente der Brandbekämpfung
- Homeotherm Wildtierzuchtelemente
Um Zugang zur Prüfung zu erhalten, muss der Kandidat einen Antrag mit Stempelgebühr (Euro 14,62) beim Präsidenten der Provinz einreichen und die folgenden Dokumente vorbereiten:
- Wohnsitzbescheinigung
- Ärztliche Bescheinigung über die psychophysische Tauglichkeit zum Tragen von Waffen, ausgestellt von der zuständigen ASL oder einer anderen benannten Gesundheitsbehörde wie Militärärzten oder Angehörigen der Staatspolizei. Das Zeugnis darf nicht älter als drei Monate sein.
Die Prüfung wird vor einer von der Provinzverwaltung ernannten Kommission abgelegt und ist erforderlich:
- Machen Sie unbedingt einen schriftlichen Quiztest
- Bestehen Sie erfolgreich eine mündliche Prüfung mit einem Gespräch mit den Mitgliedern der Prüfungskommission
Der Kandidat, der die Prüfung nicht besteht, kann die Bewerbung jederzeit erneut einreichen und die Prüfung später wiederholen