Die Jagd ist gesetzlich jedem Jäger gestattet, der regelmäßig über folgende Dokumente verfügt:
Gültiger Jagdwaffenschein. Dieses Dokument wird vom Polizeipräsidium allen Bürgern auf Antrag ausgestellt, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und die Prüfung zur Jagdausübung bestanden haben. Diese Prüfung wird bei der Ersterteilung und im Falle des Entzugs der Lizenz abgelegt. Die Lizenz hat eine Laufzeit von XNUMX Jahren und verlängert sich nicht automatisch, sondern auf Antrag des Inhabers, verbunden mit einer spezifischen medizinischen Eignungsbescheinigung. Das von einer staatlichen Stelle ausgestellte Dokument ist im gesamten Staatsgebiet gültig.
Versicherungspolice. Ihr Zweck ist die Gewährleistung der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten für Schäden, die durch den Umgang mit Waffen bei der Jagd entstehen. Das Gesetz legt Höchstgrenzen von 1.000.000.0000 Lire fest, aufgeteilt in 750.000.000 Lire für Schäden an Personen und 250.000.000 Lire für Schäden an Tieren und Sachen.
Es gibt auch eine Unfallverhütungsversicherung für den Jäger mit einer Höchstgrenze von 100.000.000 Lire. Die Jagdverbände tragen diesem Aspekt Rechnung, indem sie spezifische und erweiterte Versicherungspakete vorschlagen, die über die gesetzlich festgelegten Mindestversicherungspakete hinausgehen. Neben Jagdverbänden – Jägergewerkschaften – bieten die meisten Versicherungsgesellschaften Jagdversicherungen an.
Jagdkarte Die von jeder Region herausgegebene Verordnung hat den Zweck, die Jagd während der gesamten Jagdsaison zu überwachen.
Die Ausübung der Jagd im gesamten Das erste Jahr nach Erhalt der Lizenz muss in Begleitung eines anderen Jägers durchgeführt werden, der die Lizenz seit mindestens drei Jahren besitzt Jahre, um den Neuling in der Praxis des sicheren Umgangs mit Waffen zu perfektionieren.