Die Verwaltungsbehörde in Ausübung ihrer eigenen weites Ermessen, muss berücksichtigen, dass die eventuelle Entzug von Qualifikationen (in diesem Fall die Ernennung zum vereidigten Privatwächter und die Bevollmächtigung zum Kanonenöffnung zur Selbstverteidigung) können die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen und damit seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen Einkommen produzieren und Ressourcen für den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie zu finden.
Folglich ist es in diesem Fall erforderlich, dass die Bestimmung wird durch eine strengere Motivation unterstützt im Vergleich zu dem, was stattdessen ähnliche Bestimmungen über Waffen, die gegen Subjekte ausgegeben werden, die diese berufliche Tätigkeit nicht ausüben, angemessen unterstützen könnte. Das Latium Tar, Sektion Ich ter, Satz Dezember 9 2021n. 12695.